Hinweispflicht

Hinweispflicht und Auftragsbedingungen:

  • Nicht enthalten im Angebot sind Sonn-, Feiertags- und Nachtstunden.
  • Die angegebenen Einheiten und Flächen sind Cirka-Angaben.
  • Der Untergrund muss öl-/fettfrei und trocken sein.
  • Licht, Strom 220/380 V und Wasser sind bauseits kostenlos beizustellen.
  • Aufgrund der Witterungsabhängigkeit unserer Gewerke kann es zu Terminverschiebungen kommen, für die keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Unvorhersehbare Arbeiten und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet.
  • Wir übernehmen keine Leistungen und Haftungen im Sinne des BauKG. Die Verantwortung des BauKG´s liegt beim Auftraggeber.
  • Anbot ist sowohl in technischer als auch mengenmäßiger Hinsicht ohne Gewähr.
  • An unser Angebot sehen wir uns längstens 8 Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden.

Hinweise zur Beschichtungsherstellung:

  • Sollte sich der Estrich bei Arbeitsbeginn in einem schlechteren Zustand befinden (Ölflecken, abgesprungene Oberfläche, etc.) und eine zusätzliche Schicht Epoxid und /oder eine Kratzspachtelung notwendig ist, wird der Mehraufwand verrechnet.
  • Bei Beschichtungen, die als Industrieböden gekennzeichnet und ausgeschrieben sind,  liegt das Hauptaugenmerk nicht in der Optik, sondern in den technischen Eigenschaften des Produkts.
  • Die chemische Beständigkeit wird entsprechend in den Merkblättern angeführten Substanzen bei kurzzeitiger Einwirkung gewährleistet. Materialbedingte Farbänderungen unter Chemikalien- oder UV-Lichteinfluss sind möglich.
  • Bei dauernder Einwirkung aggressiver Chemikalien gelten die Regeln des Säurebaus, die einen besonderen Aufwand erfordern. Eine Gewährleistung in diesem Sinne wird nur übernommen, wenn dies in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Definition der Wartungsfugen (dauerelastische Fuge) laut ÖNORM B 2207, Absatz 2.36.2.2: Elastische Fugen sind aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften als Wartungsfugen anzusehen und entfallen daher aus der Gewährleistung.
  • Um Folgeschäden zu vermeiden, muss ihre Funktion bauseits in regelmäßigen Abständen überprüft und erneuert werden. Im Übrigen gelten die ÖNORMEN B2110 und A2060.
  • Die Farbchipseinstreuung ist eine optische Aufwertung und Rutschfaktor von Beschichtungen. Wird diese nicht gewählt, ist eine schneller sichtbare Oberflächenabnützung die Folge.
  • In der noch frischen Beschichtung können Einschlüsse entstehen (Insekten, Haare, Staub, Laub, etc.), da das Garagentor o.ä. zur Lüftung nicht bis zur Gänze verschlossen werden darf. Kleine Löcher können sichtbar sein/bleiben.
  • Rollspuren und Schatten sind materialbedingt nicht auszuschließen.
  • Der Untergrund muss einen Restfeuchte von weniger als 4% der Masse und eine Abreißfestigkeit von mind. 1-5 N/mm² aufweisen (auf zementgebundenen Untergründen)
  • Wir gehen von einem normgerechten Untergrund aus. Für Formveränderungen am Estrich durch nicht normgerecht abgedichtete Rohdecken und daraus folgende Mängel an der Beschichtung übernehmen wir keine Gewähr.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch eine fehlende oder mangelhafte Feuchtigkeitssperrschicht im Unterbeton entstehen. Es wird auch keine Haftung übernommen, falls der Untergrund nicht den vorgesehenen Anforderungen in mechanischer oder chemischer Hinsicht standhält, es sei denn, dass diese Eignung von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
  • Zur Herstellung einer optisch anspruchsvollen Beschichtung muss eine ausreichende Beleuchtung bauseits vorhanden sein. Eine Not- oder Baustellenbeleuchtung ist für die Herstellung einer Beschichtung nicht ausreichend.
  • Zur Verarbeitung der Materialien ist Platz für die Bereitstellung eines Mischplatzes erforderlich.
  • Angrenzende Wände müssen gemalt und frei von Abplatzungen sein, um eine Verschmutzung der frischen Beschichtung während der Arbeiten zu verhindern.
  • Verlegetemperatur mind. + 10°C am Boden, + 15° C Raumtemperatur.
  • Bei Beauftragung gehen wir davon aus, dass die zu bearbeitende Fläche vor Arbeitsbeginn bereits besenrein und trocken zur Verfügung steht!
  • Zusätzliche Regiearbeiten (wie Baustelle freiräumen, kehren oder saugen) werden, auch wenn sie nicht im Angebot angeführt sind, verrechnet.
  • Rechtliche Vorschriften bzgl. Rutschsicherheit, Glanzgrad, Reinigungsfähigkeit, Brandklasse usw. sind bauseitig einzuholen und an uns vor Arbeitsbeginn weiterzuleiten. Nachträgliche Einwände werden nicht akzeptiert und können rechtlich uns gegenüber nicht geltend gemacht werden.
  • Pfützenbildungen auf dem fertigen Boden können nicht ausgeschlossen werden.
  • Nach jedem Begehen und Befahren entstehen zwangsläufig Kratzer und Riefen auf der Oberfläche. Sand, Rollsplitt, Streusalz, etc. haben einen schmirgelnden Effekt auf die Beschichtung und der Oberflächenglanz kann minimiert werden.
  • Bei abgestellten Fahrzeugen kann es aufgrund der Weichmacher in den Gummireifen zu Verfärbungen der Beschichtung kommen. Hier empfehlen wir eine Unterlage aus Blechplatten oder ähnliches zu verwenden.
  • Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage unsere Produktdatenblätter zu.
  • Rutschhemmende Oberflächen (Glasperlen- oder Quarzsandeinstreuung) können, je nach Beanspruchung im Laufe der Zeit zur früheren Abnützung führen.
  • Harte Sand- und Schmutzpartikel oder Metallspäne können die Oberfläche beschädigen und dadurch die Schmutzempfindlichkeit erhöhen und somit die Reinigung erschweren.
  • Haushaltschemikalien und stark säurehaltige Lebensmittel (z.B. Wein Essig, Fruchtsäure, Honig, Milchsäure usw.), sowie Fett können, je nach Einwirkzeit der verschiedenen Stoffe, zu dauerhaften Verfärbungen führen.
  • Bei sehr hellen Farbtönen kann es durch ständigen Lichteinfall zu Vergilbungen/Verfärbungen kommen. 
  • Oft bewegte Möbel und Stuhlrollen können die Beschichtung beschädigen. Wir empfehlen weiche Stuhlrollen und Filzschützer für Möbelfüße.
  • Beschichtungen sind nur bedingt UV- und säurebeständig, daher kann es im Bereich von Türen und Fenster zu Verfärbungen kommen.

Die oben genannten Eventualitäten haben keinen Einfluss auf die Funktionalität der Beschichtung und stellen somit keinen Mangel dar. D.h. es kann keine Gewährleistung in Anspruch genommen werden.

Abrechnung:

  • Die genaue Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Arbeiten laut verbrauchtem Material und tatsächlichem Zeitaufwand.
  • Zahlungskonditionen nach Vereinbarung.
  • Wird ein Skontobetrag trotz Überschreitung der Zahlfrist abgezogen, wird dieser rückgefordert.
  • Mit dem Erhalt der Schlussrechnung (Rechnungsdatum zzgl. 2 Tage) gelten die ausgeführten Arbeiten als übernommen.
  • Alle Aufträge werden nur aufgrund der Vertragsbedingungen angenommen und ausgeführt und verpflichten uns als Auftragnehmer nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie unter www.boden-werk.at finden, bzw. senden wir Ihnen diese auf Anfrage gerne zu.
  • Seit 25.05.2018 gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die für Ihre persönlichen Daten jetzt noch mehr Schutz und Transparenz bringen. Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserer Homepage (Datenschutz)

Wir würden uns freuen, wenn das Angebot Ihren Vorstellungen entspricht, und stehen Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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