Allgemeine Geschäftsbedingunen
Geltungsbereich:
- Alle Aufträge werden nur aufgrund der Vertragsbedingungen angenommen und ausgeführt und verpflichten uns als Auftragnehmer nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang
- Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Angebot, Vertragsabschluss:
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Bestellungen des Vertragspartners werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen.
- Die angegebenen Einheiten und Flächen sind Cirka-Angaben.
- An unser Angebot sehen wir uns längstens 8 Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden.
Abänderungen der Angebote gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung als gültig.
Lieferung, Lieferzeit
- Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich.
- Aufgrund der Witterungsabhängigkeit unserer Gewerke (im Besonderen im Außenbereich) kann es zu Terminverschiebungen kommen, für die keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden können.
- Weiters haben wir auch das Recht aufgrund höherer Gewalten wie Brände, Unwetterkatastrophen, Transportsperren, Verzögerungen oder Ausfall von Zulieferungen, Maschinenausfälle o.a., den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung zu verschieben, oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen.
- Weiters sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Käufers ein Konkursverfahren eröffnet wird. Dem Käufer stehen diesfalls keine Schadenersatzansprüche zu. Bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag sind wir unbeschadet des §1167 AGBG sowie weitergehender Schadenersatzansprüche berechtigt, unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden eine Pauschale in Höhe von 10% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Eigentumsvorbehalt:
- Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
- Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter, wie z.B. Pfändungen, unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
Mängelrüge und Gewährleistung
- Bei der Durchführung von Verlegearbeiten gewährleisten wir eine sorgfältige Ausführung mit hochwertigen Reaktionskunststoffen. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Feuchtigkeitssperrschicht im Unterbeton entstehen. Es wird auch keine Haftung übernommen, falls der Untergrund nicht den vorgesehenen Anforderungen in mechanischer oder chemischer Hinsicht standhält, es sei denn, dass diese Eignung von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
- Sollten trotz sorgfältiger Kontrolle unserer Materialien und trotz sorgfältiger Arbeit Fehlverlegungen entstanden sein, übernehmen wir, soweit Mängel von uns zu vertreten sind, binnen angemessener Frist die kostenlose Reparatur der beanstandeten Fläche.
- Falls wir nicht in der Lage sind, innerhalb angemessener Frist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorzunehmen, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises für die Ausführung der Arbeiten der Fläche, die schadhaft ist.
Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere Folgeschäden und Schadenersatzansprüche – werden ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir generell nicht für leicht fahrlässiges Handeln. - Unsere Materialien sind außerordentlich verschleißfest. Wir gewährleisten die Verschleißfestigkeit im Rahmen der in den Merkblättern angegebenen Werte und aufgrund von angelegten Testflächen, die vor Auftragsvergabe vom Auftragnehmer überprüft werden können.
- Die chemische Beständigkeit wird entsprechend den in den Merkblättern angeführten Substanzen bei kurzzeitiger Einwirkung gewährleistet. Materialbedingte Farbänderungen unter Chemikalien- oder UV-Lichteinfluss sind möglich. Bei dauernder Einwirkung aggressiver Chemikalien gelten die Regeln des Säurebaus, die einen besonderen Aufwand erfordern. Eine Gewährleistung in diesem Sinne wird nur übernommen, wenn dies in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
- Beanstandungen können nur innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung geltend gemacht werden. Im Falle einer Beanstandung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Mängelrügen entbinden nicht vor der Verpflichtung zur Einhaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Werden uns im Zuge der Auftragserteilung Maße und Angaben zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir berechtigt, den dafür anfallenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen
- Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Lieferung/Leistung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden. Der Vertragspartner hat nicht das Recht auf Wandlung. Bei aufgrund von Spezifikationen und Anweisungen des Vertragspartners erbrachten Leistungen leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt durch Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nicht neu zu laufen. Der Anspruch auf Preisminderung besteht für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des §1 KSchG sind, nur dann, wenn wir tatsächlich nicht verbessern.
- Auch dann, wenn vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden, hat uns dieser die Gelegenheit zu geben, selbst den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
- Alle anderen Ansprüche aufgrund einer nachweisbar mangelhaft erbrachten Leistung (Anspruch auf entgangenen Gewinn, Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder andere Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.
Schadenersatz:
- Die Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz, Gewährleistung und sonstige Ansprüche ist im Grunde nach auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, der Höhe mit dem Wert der Warenlieferung maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung gedeckt ist. Rückgriffsansprüche gemäß §933b ABGB verjähren jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung durch uns.
Zahlungsbedingungen:
- Zahlungskonditionen nach Vereinbarung.
- Die genaue Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Arbeiten laut verbrauchtem Material und tatsächlichem Zeitaufwand oder Aufmaß.
- Wird ein Skontobetrag trotz Überschreitung der Zahlfrist abgezogen, wird dieser rückgefordert.
- Mit dem Erhalt der Schlussrechnung (Rechnungsdatum zzgl. 3 Tage) gelten die ausgeführten Arbeiten als übernommen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.
- Bei Aufträgen, die in mehreren Abschnitten erbracht werden, sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Sonstiges:
- Der Vertragspartner stimmt der Verarbeitung der auf das Geschäftsverhältnis bezogenen Daten zu.
- Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge aufrecht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden (auch bei Lieferung ins Ausland)
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4910 Ried im Innkreis.
- Seit 25.05.2018 gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die für Ihre persönlichen Daten jetzt noch mehr Schutz- und Transparenz bringen.
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